Die Sockelabdichtung stellt den Schutz von Fassade oder Kellermauerwerk gegen einwirkende Feuchtigkeit dar.
Sie hält auftretende Vertikalfeuchtigkeit, die seitwärts eindringt, vom Baukörper fern.
In Verbindung mit einer nachträglichen Horizontalsperre oder Sockelabdichtung erreicht man auch die Absperrung gegen aufsteigende Feuchtigkeit.
Auf nachfolgender Abbildung ist der eines Hauses zu sehen, bei dem die fehlende Sockelabdichtung Ursache für eindringendes Wasser ist.
Der Sockel wurde bis unter OK Fertigfußboden ausgekoffert, da nach wurde der Sockel mit einer Abdichtung versehen.
Der beschädigte Putz wurde durch einen Sanierputz ersetzt.
Sockelabdichtung und Spritzwasserschutz
Die Sockelabdichtung ist vorbeugend außenseitig bei Gebäuden im Bereich des Spritzwassersockels erforderlich. Da dort durch Wassereintritt zum Beispiel: Frostschäden an der Fassade, insbesondere in Höhe Terrainoberfläche auftreten können.
Der sogenannte Spritzwasserbereich wird dort nicht nur direkt durch Niederschlag, Frost und Hitze belastet – er erhält dort
auch Verschmutzung und führt zur Veralgung aufgrund der Wasserbelastung durch Rückprall des Regeneinschlages, vom anliegenden Erdreich oder angrenzenden Pflasterflächen.